Wissenswertes

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in Deutschland anstelle der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Diese dienen zur Einstufung des individuellen Pflegebedarfs von pflegebedürftigen Personen und werden im Rahmen der Pflegeversicherung verwendet.

Hier sind die fünf Pflegegrade mit einer kurzen Beschreibung:

      1. Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
      2. Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
      3. Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
      4. Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
      5. Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder eine entsprechende Einrichtung. Dies geschieht auf Basis eines umfassenden Begutachtungsverfahrens, das verschiedene Aspekte des täglichen Lebens und der Selbstständigkeit berücksichtigt.

Die Pflegegrade bestimmen den Umfang der Leistungen, auf die der Pflegebedürftige Anspruch hat, und legen auch die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegeversicherung fest.

SGB V UND SGB XI unterscheiden

Der Unterschied zwischen SGB V und SGB XI ist wichtig für die Abrechnung von Leistungen:

Behandlungspflege – SGB V:

  • Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege gemäß SGB V und wird nur auf ärztliche Verordnung genehmigt.
  • Ziel der Maßnahmen ist es, den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person zu verbessern oder zu stabilisieren, um Krankheiten zu verhindern oder zu lindern.
  • In vielen Fällen wird Behandlungspflege gewährt, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, der für die Krankenkassen oft kostspieliger ist.
  • Die Kosten für medizinische Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen.

Grundpflege – SGB XI:

  • Die Grundpflege fällt dagegen in den Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung gemäß SGB XI und wird nicht von den Krankenkassen abgedeckt.
  • Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf Übernahme der Kosten für Grundpflege gemäß SGB XI.
  • Auch Personen ohne Pflegegrad können Leistungen der Grundpflege in Anspruch nehmen, müssen diese jedoch privat finanzieren.
  • Bei Unsicherheiten bezüglich des Anspruchs auf Kostenübernahme können Sie uns gerne kontaktieren.

Ab wann beginnt Pflege?

Viele Menschen sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass bereits kleine alltägliche Handlungen als Pflege gelten und dass die Hilfe eines Pflegedienstes in solchen Fällen sinnvoll sein kann. Oft verschwimmt die Grenze zwischen einfachen Unterstützungen im Alltag, wie dem Anziehen von Socken oder Schuhen, und der Übernahme von grundlegenden Pflegeaufgaben wie dem Waschen von Körperteilen. Dies kann zu einer zunehmenden Belastung für sowohl die zu Pflegenden als auch die pflegenden Angehörigen führen. Die frühzeitige Einbindung eines Pflegedienstes kann dazu beitragen, diese Belastung zu reduzieren und eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Pflegedienst pausieren oder tageweise abbestellen?

Ja, natürlich können Sie das individuell entscheiden. Bitte informieren Sie uns jedoch spätestens 24 Stunden im Voraus, wenn Sie keine Pflege benötigen. Andernfalls behalten wir uns vor, die entsprechenden Leistungen in Rechnung zu stellen. Ausnahmen gelten für akute Notfälle.

Erhält der Pflegedienst einen Schlüssel?

Das Überlassen eines Schlüssels liegt grundsätzlich in Ihrem Ermessen, da Vertrauen in der Pflege eine wichtige Rolle spielt. Jedoch haben wir festgestellt, dass das Übergeben eines Schlüssels für beide Seiten die Zusammenarbeit erleichtern kann. Dadurch können unnötige Wartezeiten vermieden werden, und im Falle eines Notfalls wie einem Sturz ist ein schnelles Eintreten in die Wohnung möglich.

Trotzdem werden wir vor dem Betreten der Wohnung stets klingeln, um uns anzukündigen. Ihre Schlüssel werden von uns sorgfältig und anonymisiert in einem Schlüsseltresor aufbewahrt.

Kosten der Pflege

Die genauen Preise richten sich nach den Konditionen des abgeschlossenen Pflegevertrags. Gerne senden wir Ihnen bei Interesse eine aktuelle Preisliste zu.

Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.