Beratungseinsätze

Gemäß § 37.3 Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) ist Bezug von Pflegegeld für Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen ein regelmäßiger Beratungsbesuch verpflichtend. Die Häufigkeit dieser Besuche richtet sich nach dem Pflegegrad. Diese Beratungsbesuche gewährleisten eine angemessene Versorgung der Pflegebedürftigen. Die Nichtdurchführung innerhalb der vorgegebenen Frist kann eine Kürzung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse erfolgen. Die Kosten für diese Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse erstattet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.